Olkiluoto und das Gesetz über entsandte Arbeitnehmer

Warum ein Buchhaltungsbüro vor Ort als Partner für international operierende Unternehmen in Olkiluoto Gold wert ist? 

Die Aufsicht über entsandte Arbeitnehmer und der Mindestarbeitsbedingungen sind in EU-Richtlinien und in den finnischen Gesetzen geregelt. Auf entsendete Arbeitnehmer sind weitgehende die gleichen Mindestarbeitsbedingungen anzuwenden, wie auf entsprechende finnische Arbeitnehmer. Wird auf den Arbeitsvertrag eines entsandten Arbeitnehmers das Recht eines fremden Landes angewendet, so findet das finnische Recht insoweit Anwendung, als es für den Arbeitnehmer günstiger ist. Die Umsetzung der Mindestarbeitsbedingungen wird von der Arbeitsschutzbehörde überwacht. In Olkiluoto war die Sache sowohl für die Bauherren als auch für die Vertreter der Zulieferer eine Herzensangelegenheit.

Nach den am 1.1.2006 in Kraft tretenden Bestimmungen, muss das entsendende Unternehmen für die nach Finnland entsandten Arbeitnehmern einen offiziellen Vertreter benennen, sofern die Arbeit des entsandten Arbeitnehmers mehr als 14 Tage dauert und das entsendende Unternehmen keine feste Betriebsstätte in Finnland hat. Der Vertreter muss spätestens bei Arbeitsbeginn benannt sein und seine Vollmacht muss mindestens 12 Monate über das Ende der Arbeitszeit hinaus dauern. 

In Olkiluoto haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer bei Vertragsschluss oder durch andere verfügbare Mittel dafür Sorge zu tragen, dass das entsendende Unternehmen einen Vertreter in Finnland bestimmt hat. Dies war bei der Tätigkeit der verantwortlichen Generalunternehmer ein Thema. Zuerst wird dafür gesorgt, dass ein lokaler Vertreter vorhanden ist und danach werden erst die Registerpflichten gegenüber Steuerbehörden und anderen Instanzen geprüft. Eine Überprüfung ist mit Sicherheit zu erwarten.

Der Vertreter für entsandte Arbeitnehmer muss in Finnland seinen ständigen Geschäftssitz haben. Die Aufgabe des Repräsentanten ist, als Vertreter für das ausländische Unternehmen gegenüber Behörden aufzutreten und die gesetzlich vorgesehenen Unterlagen über die entsandten Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zu führen. Der Vertreter soll auch befähigt sein, für das entsendende Unternehmen Klagen und Zustellungen anderer behördlicher Dokumente entgegenzunehmen.

Daher ist das Buchhaltungsbüro vor Ort, welches Unternehmen registriert, sich um die Buchhaltung und die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung des Unternehmens kümmert sowie in der Lage ist, flexibel auch andere Aufgaben zu übernehmen, Gold wert. Das örtliche Geschäftsumfeld, sowie die Art der Betriebs- und Geschäftsbesorgung müssen beherrscht werden können. Neben den Eigenarten der Steuer- und Arbeitsschutzverwaltung muss man sich unter anderem auch mit der Praxis der Kranken- und Sozialversicherungsanstalt (Kela), des Zoll, der Versicherungen und insbesondere auch von Olkiluoto / Areva und den Zulieferern auskennen. Das Buchhaltungs- und Finanzbüro kennt sich am besten mit den Pflichten eines Vertreters für entsandte Arbeitnehmer aus und befolgt diese.

Der lokale Vertreter muss die schriftlichen Unterlagen, welche den entsandten Arbeitnehmer betreffen, in Besitz haben. Diese Unterlagen sind die Arbeitnehmerdaten, die Informationen über den anzuwendenden Tarifvertrag, Kopien der Aufenthalt- und Arbeitsgenehmigungen, Stundenlisten, Arbeitsverträge und die Unterlagen bezüglich der Gehaltsauszahlung.

Da der Zweck des Gesetzes darin besteht, die Möglichkeiten der Behörden im Kampf gegen Schwarzarbeit zu verbessern, die Einhaltung der Mindestbedingungen und eine gleiche Behandlung der entsandten Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist der Buch- und Lohnbuchhalter vor Ort der ideale Vertreter.